ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND NUTZUNGS­BEDINGUNGEN GEGENÜBER INFLUENCERN

1. Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen Dir als Influencer (m/w/d) und uns (MSM.digital Communications GmbH, nachfolgend „HashtagLove“ genannt) gelten diese Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (im Folgenden „Bedingungen“) für alle im Zusammenhang mit HashtagLove stehenden Angebote, Lieferungen, Leistungen und Vertragsbeziehungen. Bei der Registrierung auf www.hashtaglove.de (nachfolgend ebenfalls „HashtagLove“ genannt) schließt Du als Influencer einen Vertrag mit MSM.digital Communications GmbH, Hamburger Str. 11, 23083 Hamburg, vertreten durch den Geschäftsführer Markus Oeller, Handelsregister: HRB Hamburg 149610. Dasselbe gilt, wenn ein von Dir bevollmächtigter Manager Dich beim Vertragsschluss mit HashtagLove vertritt.

1.2 Das Angebot von HashtagLove richtet sich ausschließlich an Influencer (m/w/d) und Kampagnen- bzw. Produktanbieter, mithin Unternehmer (§ 14 Abs. 1 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs.1 BGB).

1.3 Influencer (m/w/d), nachfolgend „Influencer“ genannt, sind Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und in einem oder mehreren über das Internet erreichbaren sozialen Medien oder Netzwerken (z. B. youtube, facebook, eigener Blog etc.) mit einer beachtlichen Anzahl von Freunden/Followern vernetzt sind und über diesen Kanal regelmäßig selbständig Produkte bewerben und dadurch starke Präsenz und hohes Ansehen erreichen.

1.4 HashtagLove ist ein Marktplatz, über den Du als registrierter Influencer für Dich interessante Kampagnen oder Produkte finden und Dich dafür bewerben kannst, um darüber auf Deinen Kanälen zu berichten.

1.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten diese Bedingungen ausschließlich. Deine entgegenstehenden, abweichenden oder ergänzenden Geschäfts­bedingungen werden nicht Bestandteil des Vertrages, es sei denn, wir stimmen deren Gültigkeit ausdrücklich zu.

2. Angebote und Vertrags­abschlüsse

2.1 Die Angebote von HashtagLove sind freibleibend, soweit wir mit Dir nichts anderes vereinbaren. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, Beschreibungen, Montageskizzen, Video- oder Bildmaterial oder sonstige Leistungsdaten von Produkten oder Kampagnen (z. B. Start- und Veröffentlichungstermine von Kinofilmen etc.) sind nur verbindlich, wenn HashtagLove auf die Verbindlichkeit hinweist oder wir dieses ausdrücklich vereinbaren.

2.2 Wir geben Dir die Möglichkeit, mit Deiner Bewerbung ein verbindliches Angebot zur Teilnahme an der von Dir gewählten und von uns ausgeschriebenen Kampagne abzugeben. Du als Influencer gibst dieses Angebot ab, indem Du Dich nach Durchlaufen des Registrierungsvorgangs für die zu einer Kampagne ausgeschriebenen Aufgaben innerhalb der gesetzten Frist bewirbst. Deine verbindliche Bewerbung versendest Du an uns durch Anklicken der Schaltfläche "jetzt verbindlich bewerben" in der Auslobung für die Kampagne. Deine Bewerbung gilt als verbindliches Vertragsangebot zur Durchführung der ausgeschriebenen Aufgabe oder zur Leistung des ausgeschriebenen Beitrags (z. B. ein eigener Post in Deinem Social-Media-Kanal oder Blog; beides nachfolgend „Beitrag“ genannt). HashtagLove kann Dein Angebot innerhalb von drei Wochen nach Zugang durch Übersendung einer ausdrücklichen Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Lieferung der genannten Produktbemusterung innerhalb der gleichen Frist annehmen.

2.3 Der Bewerbungsprozess vollzieht sich in den nachfolgend dargestellten Schritten:

  • Als Influencer kannst Du Dich unter www.hashtaglove.de durch Klicken der Schaltfläche „Ich bin Influencer“ und danach durch einen Klick auf „Benutzerkonto erstellen“ registrieren und Dein eigenes Profil erstellen. Dafür musst Du die abgefragten Daten in die Eingabemaske eingeben. Die Registrierung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn Du eine E-Mail mit entsprechender Bestätigung erhältst.

  • Möchtest Du, dass Dein Management die Anmeldung und Verwaltung Deines Profils für Dich vornimmt, bieten wir Deinem Management gegen Nachweis der ordentlichen Bevollmächtigung nach Absprache zusätzlich die Möglichkeit eines gesonderten Zugangs zur Profilverwaltung.

  • Die Angaben im Profil kannst Du jederzeit bearbeiten und ändern oder das Profil ganz oder teilweise sperren oder löschen.

  • Wähle die gewünschten Kampagne/Produktwerbung aus.

  • Schick uns Deine verbindliche Bewerbung durch Anklicken der Schaltfläche „jetzt verbindlich bewerben“.

  • Wir prüfen Deine Bewerbung. Nach spätestens drei Wochen erhältst Du per E-Mail eine Absage oder Zusage oder wir senden Dir die Produktbemusterung direkt zu.

  • Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn Du eine Zusage oder eine Produktbemusterung erhältst.

2.4 Nach Absenden der Bewerbung erhältst Du im Pop-up-Fenster eine automatische Benachrichtigung, dass Deine Bewerbung geprüft wird. Zusätzlich erhältst Du eine automatische Bewerbungsbestätigung per E-Mail an die E-Mail-Adresse, die Du beim Registrierungsvorgang angegeben hast. Diese automatische Bewerbungsbestätigung ist keine Annahme Deiner Bewerbung bzw. Deines Angebots, sondern dokumentiert lediglich, dass Deine Bewerbung bei uns eingegangen ist und führt deren Einzelheiten (Kampagnendaten) auf.

2.5 Du bist nicht verpflichtet, an ausgelobten Kampagnen teilzunehmen. Du kannst Dich auf dem Marktplatz HashtagLove auch nur als Influencer registrieren. In diesem Fall kommt ein unentgeltlicher Vertrag über die Nutzung der Plattform von HashtagLove zustande.

2.6 Werbematerial, Marken, Lichtbilder, Videos, Trailer, Szenenfotos, Modelle, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen u. ä. sind urheberrechtlich geschützt und bleiben stets geistiges Eigentum von HashtagLove bzw. der genannten Kampagnen- oder Produktinhaber.

2.7 Influencer unter 16 Jahren sind von der Teilnahme an HashtagLove und/oder Kampagnen ausgeschlossen. Minderjährigen ist die Teilnahme nur an denjenigen Kampagnen/Produktwerbungen gestattet, für die eine entsprechende Altersfreigabe festgelegt ist. Durch technische Mittel und die Programmierung für ein anerkanntes Jugendschutzprogramm ist sichergestellt, dass Minderjährige keine entwicklungsbeeinträchtigenden Angebote aufrufen können. Als minderjährigen Influencer fordern wir Dich nach der Registrierung auf, die schriftliche Einwilligung Deiner gesetzlichen Vertreter (z. B. Eltern) vorzulegen. Das gleiche gilt für Deine Bewerbung; diese können wir nur berücksichtigen, wenn Du uns eine wirksame schriftliche Einwilligung Deiner gesetzlichen Vertreter vorlegst.

2.8 HashtagLove weist darauf hin, dass die Erreichbarkeit der Plattform oder Profile gelegentlich aufgrund von Wartungsarbeiten oder technischen Störungen beeinträchtigt sein kann.

3. Annahme der Bewerbung und Beitrags­erfüllung

3.1 HashtagLove vereinbart mit Dir individuell die Frist zur Annahme oder Absage für Deine Bewerbung oder gibt diese bereits bei der Kampagnen- oder Produktauslobung an. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Frist zur Annahme oder Ablehnung der eingegangenen Bewerbung drei Wochen ab Absendung.

3.2 Es besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme an einer von HashtagLove ausgelobten Kampagne. Mit Deiner Bewerbung präsentiert HashtagLove Dein Profil dem Kampagnen- bzw. Produktanbieter und wählt gemeinsam mit diesem die passende Bewerbung aus. Mit Deiner Einwilligung fragen wir die öffentlichen Reichweitendaten zu Deiner Person von sozialen Netzwerken oder Plattformen ab, die Du uns genannt hast. Näheres dazu findest Du in den Datenschutzhinweisen. HashtagLove weist darauf hin, dass die Kampagnen- oder Produktanbieter allein die Auswahlkriterien treffen und nicht verpflichtet sind, diese offen zu legen.

3.3 Nehmen wir Deine Bewerbung an, kommt der Vertrag verbindlich zustande. Du bist damit verpflichtet, den vereinbarten Beitrag zur Kampagne im vereinbarten Zeitraum (nachfolgend „Berichtszeitraum“ genannt) zu erfüllen, z. B. im Berichtszeitraum einen eigenen Post zur Kampagne/zum Produkt in Deinem Social-Media-Kanal oder Blog zu erstellen und an Deine Freunde/Follower zu verteilen. Das gilt auch für den Fall der Vertretung durch ein Management.

3.4 Den Berichtszeitraum vereinbart HashtagLove mit Dir entweder individuell oder gibt diesen bereits in der Kampagnenauslobung unter www.hashtaglove.de an. Dabei handelt es sich stets um ein Fixgeschäft, d. h. Du musst Deinen Beitrag mit Beginn des Berichtszeitraums erbringen. Mit Ablauf des Berichtszeitraums besteht kein Interesse mehr an Deinem Beitrag und Dein Anspruch auf den ausgelobten Produktbemusterung oder die ausgelobte Prämie entfällt. Etwaige Dir zugesandte Produktbemusterung musst Du in diesem Fall zurückgeben oder – falls die Rücknahme nicht möglich ist, z. B. aus hygienischen Gründen oder bei leicht verderblichen Lebensmitteln – bist Du ggf. verpflichtet, Wertersatz für die erhaltene Produktbemusterung zu leisten. Es bedarf keiner Mahnung durch uns. In allen anderen Fällen bestimmt sich der Eintritt des Verzugs nach den gesetzlichen Vorschriften.

3.5 Bei Prämien-Kampagnen lost HashtagLove eine Prämie aus. Diese besteht stets aus einer Zahlung, die HashtagLove auf Rechnungsstellung in Euro ausschließlich via Überweisung leistet. Anspruch auf die Prämie besteht nur, wenn HashtagLove der Nachweis über die erbrachte vereinbarte Berichterstattung (Online-Stellung) vorliegt. Dieser Nachweis ist durch die Übermittlung des Deep-Links zur Online-Stellung über das entsprechende Feld auf der Profilseite unter HashtagLove zu erbringen.

3.6 Für den Fall der vertragswidrigen Nichtleistung des Beitrags zur Kampagne im vereinbarten Berichtszeitraum steht HashtagLove eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5 % pro Tag, höchstens aber 10 % vom Netto-Wert der ausgelobten Produktbemusterung oder, bei Prämien-Kampagnen, der vereinbarten Prämien-Vergütung zu. Die Geltendmachung etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt HashtagLove vorbehalten; die Vertragsstrafe wird jedoch auf einen Schadensersatz angerechnet. Die Vertragsstrafe fällt nicht an, wenn die ausgelobte Produktbemusterung oder die ausgelobte Prämie einen Wert von weniger als 250 € hat oder der Berichtszeitraum trotz Versäumung der Anfangsfrist eingehalten wird.

3.7 Es steht Dir frei, etwaige andere redaktionelle oder journalistische Beiträge nach eigenem Ermessen frei zu gestalten. HashtagLove gibt Dir lediglich den inhaltlichen Rahmen für die Werbung zur Kampagne bzw. zum Produkt vor, an den Du mit Vertragsabschluss gebunden bist.

3.8 Der Influencer/die Influencerin verpflichtet sich zu einer Reaktionszeit von max. 24h auf schriftliche oder telefonische Anfragen von MSM.digital Communications GmbH.

4. Vertragliche Pflichten

4.1 Deine Beiträge musst Du selbständig verfassen. Textstellen, die Du von anderen Personen oder Veröffentlichungen sinngemäß oder wörtlich übernimmst, musst Du durch eine Quellenangabe kenntlich machen. Du musst sicherstellen, dass Deine Beiträge keine Persönlichkeits-, Marken-, Urheber- oder sonstigen Rechte Dritter verletzen. Sind auf Fotos, die Du benutzt, Personen abgebildet, musst Du vorab deren ausdrückliche Einwilligung zur Veröffentlichung und Nutzung des Bildes einholen.

4.2 HashtagLove empfiehlt Dir, dass Du bei allen Beiträgen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberates einhältst. Nähere Informationen dazu findest Du unter: https://www.werberat.de/werbekodex. Du bist dazu verpflichtet, selbst dafür zu sorgen, dass alle Deine Beiträge die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, insbesondere bezogen auf den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) und weitere medien-, wettbewerbs-, jugendschutz- und presserechtliche Anforderungen. Dazu gehört u. a. die eindeutige und deutliche Anzeigenkennzeichnung und die optische Trennung der Werbung von redaktionellen Inhalten. Jede mit uns vereinbarte Werbemaßnahme ist stets als solche zu kennzeichnen, z. B. durch das Anbringen bzw. Einblenden der gut lesbaren Worte „Anzeige“ oder „Werbung“ an hervorgehobener Stelle. Sie ist dem Medium angemessen durch optische und/oder akustische Mittel räumlich eindeutig von anderen redaktionellen Inhalten oder Sendungsteilen abgesetzt darzustellen, z. B. durch einen getrennten Abschnitt oder die Teilung des Bildschirms (Split-Screen). Du darfst keine Techniken zur verdeckten oder unterschwelligen Beeinflussung einsetzen. Außerdem bist Du verpflichtet, die Anbieterkennzeichnung (z. B. durch ein Impressum) stets leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.

4.3 Du bist zudem verpflichtet, unzulässige, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende, die Menschenwürde verletzende, strafrechtlich relevante, irreführende oder aggressive geschäftliche Angebote, Handlungen, Rechtsverletzungen oder sonstige Schädigungen der Kampagne zu unterlassen. Dazu gehören z. B. auch pornografische, diskriminierende, sexistische, rassistische, Gewalt verherrlichende oder extreme religiöse oder politische Äußerungen.

4.4 Entscheidendes Kriterium für das Zustandekommen des Kampagnen-Vertrages ist die von Dir angegebene Reichweite. Reichweite meint die Kontaktmaßzahl zur Beurteilung des Kanals in den sozialen Medien und/oder Netzwerken, mit dem Du an der Kampagne teilnimmst. Die Reichweite umfasst Kennzahlen wie die Anzahl von Freunden/Followern, Kommentaren, Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views) oder Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions).

4.5 Im Rahmen der Durchführung des Kampagnenvertrages überprüfen wir die von Dir angegebene Reichweite. Dafür setzen wir automatisierte Computerprogramme und Tools ein, die uns von den Betreibern der sozialen Medien oder Netzwerke zur Verfügung gestellt werden. Eine solche Reichweitenanalyse führen wir nur durch, wenn Du dazu ausdrücklich Deine Einwilligung erklärt hast. Mit Abschluss des Kampagnenvertrages bitten wir Dich, uns Deine Einwilligung zur Reichweitenanalyse zu erteilen. Die einmal erteilte Einwilligung kannst Du jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Auf sämtliche Umstände bezogen auf die Einwilligung und das Recht zum Widerruf derselben weisen wir Dich vor Abgabe der Erklärung hin.

4.6 Du bist verpflichtet, stets ehrliche Angaben zur Reichweite Deiner Profile in den sozialen Medien oder Netzwerken zu machen. Im Rahmen der Durchführung des Kampagnenvertrages zählen zur Reichweite nur Kennzahlen, die Du durch Deine persönliche Arbeit und Deinen persönlichen Einsatz selbst aufgebaut hast.

4.7 Es ist Dir untersagt, die Reichweite für Deine Beiträge durch Täuschungen und/oder Manipulationen ("künstlich") zu erhöhen.

4.8 Folgende Handlungen sind im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes HashtagLove und des Kampagenenvertrages untersagt und stellen eine Täuschung oder Manipulation und damit einen Vertragsverstoß dar:

  • Der Einsatz von Automatisierungssoftware (Bots) und ähnlichen Computerprogrammen oder Tools, die in sozialen Medien oder Netzwerken eine menschliche Präsenz oder menschliches Handeln vortäuschen (sog. Social-Bots) und dazu dienen, die Anzahl der Freunde/Follower oder Abonnenten, Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views) oder Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions) oder Kommentare zum Beitrag automatisiert zu erhöhen.

  • Der Auftritt als Influencer im Traffic, wenn zu den Freunden/Followern oder Abonnenten im genutzten Profil des sozialen Mediums oder Netzwerks (Social-Media-Account) solche gehören, die Du selbst oder durch einen Dritten gekauft hast (Fake- oder Ghost-Follower).

  • Die Teilnahme oder Beteiligung an Gruppen, die Täuschungen oder Manipulationen begehen (sog. Social-Pods), indem sie die Anzahl an Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views), Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions) oder Kommentaren zum Beitrag im abgesprochenen Zusammenwirken erhöhen.

  • Der Einsatz von Zustimmungen zu einem Beitrag (Likes), Wahrnehmungen eines Beitrags (Video-Views, Story-Views) oder Vervielfältigungen eines Beitrags (Re-Posts, Mentions) oder Kommentaren, die Du selbst oder durch Dritte gekauft hast.

  • Das Nutzen falscher Identitäten (Fake-Identity) oder Auftreten unter mehreren Namen (Nicks, Smurfing).

  • Das Nutzen falscher oder unechter Benutzerkonten (Fake-Accounts).

  • Das Verbreiten von manipulierten Beiträgen, Likes, Video- oder Story-Views, Unwahrheiten, Beleidigungen oder Provokationen (z. B. Trolling, Fake-News).

  • Die gezielte Manipulation öffentlicher Debatten oder Unterwanderung von Medien oder sozialen Netzwerken mit Propaganda-Beiträgen, die eine unabhängige und öffentliche Meinungsäußerung vortäuschen (Astroturfing) und dazu dienen, die Öffentlichkeit gezielt für ein bestimmtes Thema zu beeinflussen.

  • Beiträge mit unsachlichen, ruppigen oder schuldzuweisenden Kommentaren, die sich gegen andere richten (Flamen) und/oder die Teilnahme an einer kontroversen Diskussion mit beleidigenden oder unsachlichen Kommentaren (Flame-War).

4.9 Mit Abschluss der Registrierung auf dem Marktplatz HashtagLove und mit Deiner Bewerbung für eine Kampagne verpflichtest Du Dich dazu, unter keinen Umständen eine der nach Ziffer 4.8 dieser Bedingungen benannten Handlungen zu begehen.

4.10 Wir behalten uns das Recht vor, die von Dir bei der Registrierung oder der Bewerbung für eine Kampagne angegebenen Social-Media-Accounts auf die nach Ziffer 4.8 dieser Bedingungen benannten Vertragsverstöße zu überprüfen.

4.11 Liegt eine Handlung nach Ziffer 4.8 dieser Bedingungen vor, ist HashtagLove berechtigt, Dein Nutzerprofil bei HashtagLove zu sperren und den Nutzungsvertrag über den Marktplatz HashtagLove und einen etwaig abgeschlossenen Kampagnenvertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. HashtagLove behält sich für einen solchen Fall ausdrücklich die Geltendmachung weiterer Rechte vor.

5. Speicherung des Vertrags­textes

5.1 Die Daten zu Deiner Bewerbung speichern wir und übermitteln Dir diese zusammen mit einem Deep-Link zu den AGB per E-Mail.

5.2 Die AGB kannst Du jederzeit auch unter http://www.hashtaglove.de/agb_influence r.html einsehen. Jeder registrierte Influencer kann sich unter dem eigenen Nutzeraccount vergangene Bewerbungen erneut anschauen: Hierfür musst Du auf der Homeseite von HashtagLove auf den Button "Ich bin Influencer" klicken, Deinen Benutzernamen und Dein Passwort eingeben und die Option "Bewerbungen einsehen" wählen.

6. Ausgelobte Produktbemusterungen und Zahlungs­bedingungen

6.1 Für Deinen Beitrag erhältst Du die ausgelobte Produktbemusterung oder die ausgelobte Prämie. Eine Produktbemusterung ist ein geldwerter Vorteil, den HashtagLove im Rahmen der Kampagne auslobt. Dieser steht im Zusammenhang mit der Kampagne und kann entweder in einer Einladung zu einem Event oder einer Warenlieferung des zu bewerbenden Produkts (Produktbemusterung) oder einem Gutschein bestehen. Prämien bestehen in der Zahlung einer Vergütung.

6.2 Hat HashtagLove in der Auslobung für die Kampagne die Höhe der Vergütung für den Beitrag angegeben, gilt diese mit der verbindlich abgesandten Bewerbung als akzeptiert. Es handelt sich in diesem Fall um einen Fixpreis, auch wenn die Vergütung nicht als solche ausgewiesen ist.

6.3 Es wird hiermit vereinbart, dass die Abrechnung der vereinbarten Vergütung über eine von uns zu erstellende Gutschrift in Euro ggf. zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erfolgt. Die Gutschrift hat die Wirkung einer Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Die Gutschrift erstellen wir unverzüglich auf Nachweis der Online-Stellung gemäß Ziffer 3.5 dieser Bedingungen. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über Überweisung.

6.4 Bei Produktbemusterung ist HashtagLove – soweit nicht etwas anderes vereinbart ist – berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) zu bestimmen.

6.5 Es erfolgen keine Lieferungen ins Ausland. HashtagLove nimmt Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung zurück.

6.6 Gegenüber Ansprüchen aus dem zu einer Kampagne abgeschlossenen Vertrag und damit zusammenhängenden außervertraglichen Ansprüchen ist eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, denen ein Einwand nicht entgegensteht. Der Influencer ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.7 Handlungen nach Ziffer 4.8 dieser Bestimmungen können dazu führen, dass Dein Anspruch auf Lieferung der vereinbarten Produktbemusterungen oder Zahlung der vereinbarten Prämie entfällt.

7. Eigentums­vorbehalt an Produktbemusterung

7.1 HashtagLove behält sich das Eigentum an der gelieferten Produktbemusterung und/oder Teilen davon (Vorbehaltsware) vor, bis Du Deine Verpflichtung zum Beitrag bezogen auf die vereinbarte Kampagne vereinbarungsgemäß erfüllt hast.

7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Beitragserbringung weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Du hast HashtagLove unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware erfolgen.

8. Nutzungs­rechte

8.1 HashtagLove übermittelt Dir nach Vertragsabschluss die zur Vertragsdurchführung benötigten Werbematerialien, Marken, Lichtbilder, Videos, Trailer, Szenefotos, Modelle, Zeichnungen, Abbildungen, Skizzen etc. Für den Berichtszeitraum wird Dir dafür das einfache, auf den Berichtszeitraum und den vereinbarten Kanal begrenzte Nutzungsrecht eingeräumt.

8.2 Erwirbst Du als Influencer ein Urheber-, Leistungs- oder ein sonstiges Recht an Deinen Posts zur vereinbarten Kampagne und Deinen sonstigen Beiträgen zur vereinbarten Kampagne (nachfolgend „Beitrag“ genannt“), räumst Du HashtagLove das ausschließliche, unwiderrufliche, zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht ein, Deinen Beitrag sowie Übersetzungen und andere Bearbeitungen oder Umgestaltungen Deines Beitrags zu nutzen.

8.3 HashtagLove ist berechtigt, Deinen Beitrag unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Schaffung einer weitergehenden Kampagnenwerbung, zur umfassenden und wiederholten Auswertung oder Nutzung in allen Medien, sozialen Netzwerken und für alle Ausführungsformen - digital oder analog - zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:

  • Das umfassende Recht, Deinen Beitrag oder Teile davon – im Original oder in bearbeiteter Form – zu vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich vorzuführen oder wiederzugeben oder öffentlich zur Verfügung zu stellen.

  • Die Wiedergabe Deines Beitrags in jeglicher Form und Reihenfolge, einschließlich der Aufnahme, Vorführung oder wiederholten Wiedergabe in vertonter Form als Ton- oder Sprachäußerung, der Veröffentlichung, Verbreitung und Vervielfältigung in Text-, Bild-, Video- und sonstiger multimedialer Form.

  • Die Befugnis, den Beitrag oder Teile davon beliebig zu bearbeiten und in andere visuelle, akustische oder sonstige Darstellungsformen und andere Arten von Werken zu übertragen und dafür zu nutzen und zu verwerten, z. B. digitale oder gedruckte Werbung, Printwerbung (Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge) Eigenwerbung, Fremdwerbung, Auslobungen werblicher Art, Songs, Filme, Dokumentationen, Spielfilme, Bühnenstücke, Radiobeiträge usw.

  • Die Befugnis, fremdsprachige Fassungen oder Synchronisationen Deines Beitrags oder von Teilen davon herzustellen, zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und öffentlich wiederzugeben oder zur Verfügung zu stellen.

  • Die Nutzung und Verwertung in jeder Form für Datenbanken, virtuelle Realitäten, Video-, Computer- und Internetspiele und andere akustische oder visuelle Meldungen über das Internet und zur Wiedergabe und Darstellung auf jeder Art von technischen Endgeräten (z. B. Smartphones, Tablets, Computer, echten oder virtuellen Servern etc.).

  • Die umfassenden Merchandisingrechte, nämlich das Recht zur kommerziellen Nutzung und Verwertung Deines Beitrags oder von Teilen davon durch Herstellung und Vertrieb von Waren oder Vermarktung von Dienstleistungen aller Art, die in einer Beziehung zu Deinem Beitrag stehen.

  • Die umfassenden Tonträgerrechte, nämlich das Recht Deinen Beitrag oder Teile davon – im Original oder in bearbeiteter Form – zur Herstellung, Vervielfältigung, Vermietung und Verbreitung von CDs, DVDs, USB, Schallplatten oder sonstigen Tonträgern einschließlich digitaler und anderer Speichertechniken zu nutzen und zu verwerten, einschließlich des Rechts, derartige Tonträger über Funk zu senden oder sonst öffentlich vorzuführen, wiederzugeben oder zur Verfügung zu stellen.

  • Die sonstigen Rechte zur Nutzung und zur Verwertung Deines Beitrags oder von Teilen davon – im Original oder in bearbeiteter Form – in allen Medien, in Kombination mit anderen Werken, auch unabhängig von anderen Werken oder der Produktion, z. B. im Rahmen von Werbekampagnen, öffentlichen Aufführungen, Veranstaltungen, Live-Shows, Themenparks, Musicals, Internet-Radio, Webcasting, Mobile-TV, Pay-TV, Free-TV, On-Demand-Angebote, e-Books, e-Paper oder sonstigen Aufführungen oder Veranstaltungen.

  • Das Recht zur Weiterentwicklung Deines Beitrags oder von Teilen davon und die Nutzung und Verwertung dieser Weiterentwicklung, auch als Fortsetzung oder Serie.

  • Das Recht, nach eigenem Ermessen an Dritte Unterlizenzen zu vergeben und/oder Nutzungsrechte ganz oder in Teilen auf Dritte zu übertragen.

8.4 Sofern Du ausübender Künstler bist, räumst Du HashtagLove das Recht ein, Deinen Beitrag unter Verwendung Deiner Darbietung auf eine Nutzungsart zu nutzen, die dem ausübenden Künstler nach dem Gesetz vorbehalten ist (§§ 77, 78 UrhG).

8.5 Du räumst HashtagLove darüber hinaus das Recht ein, Deinen Namen, Bilder und/oder Film- und/oder Tonaufzeichnungen Deiner Person über Deinen Beitrag hinaus für die Bewerbung und/oder Verwertung Deines Beitrags im Rahmen der vorstehenden Nutzungsrechte mit oder ohne Bezug zu Deinem Beitrag zu verwenden (inklusive z. B. Merchandising, Werbung). Hierdurch darf Dein persönliches oder künstlerisches Ansehen nicht verletzt werden. Dieses Recht gilt beschränkt für den deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, Schweiz) und die Dauer von zwei Jahren nach der Erstveröffentlichung Deines Beitrags.

8.6 Du bleibst berechtigt, Deinen eigenen Beitrag für eigene Zwecke im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Du hast zudem Anspruch auf Nennung Deines Influencer-Namens im Zusammenhang mit Deinem Beitrag. Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn eine solche Nennung bezogen auf das konkrete Medium im Traffic unüblich ist.

9. Mängel­rechte

9.1 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass der Anspruch von HashtagLove auf Erbringung des Beitrags durch eine mangelnde Leistungsfähigkeit oder Leistungsbereitschaft des Influencers gefährdet wird, kann HashtagLove die Leistung der vereinbarten Produktbemusterungen oder der Prämie verweigern und dem Influencer – soweit aufgrund des Fixtermins für den Beitrag noch möglich – eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Influencer Zug um Zug gegen Erbringung der Produktbemusterungen oder Zahlung der Prämie den vereinbarten Beitrag zu leisten hat. Dasselbe gilt im Falle von mangelhaften Beiträgen. Bei Verweigerung des Influencers oder erfolglosem Fristablauf ist HashtagLove berechtigt, die vereinbarte Vergütung für den mangelhaften Beitrag zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz zu verlangen.

9.2 Handlungen nach Ziffer 4.8 dieser Bestimmungen können dazu führen, dass etwaige Beiträge als Schlecht- oder Nichtleistung zu bewerten sind.

9.3 HashtagLove beachtet bei allen Lieferungen von Produktbemusterungen die geltenden gesetzlichen Regelungen und Vorschriften, z. B. die REACH-Verordnung (Verordnung EG Nr. 19072006), ElektroG.

9.4 Dir als Influencer stehen bei Produktbemusterungen Mängelansprüche nur zu, wenn Du Deinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen bist.

9.5 Bei berechtigter und fristgerechter Mangelrüge bezogen auf eine Produktbemusterung steht Dir als Influencer während des Gewährleistungszeitraums zunächst ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, wobei HashtagLove nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern kann.

9.6 Du hast HashtagLove die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Produktbemusterung zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hast Du HashtagLove die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn HashtagLove ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

9.7 Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen stehen Dir nur nach Maßgabe der nachfolgend in Ziffer 9.8 dieser Bedingungen enthaltenen Regelungen zu.

9.8 Deine Mängelrechte sind ausgeschlossen, wenn Du den Mangel durch die Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Pflege- oder Montagevorschriften, die unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung oder Montage oder den natürlichen Verschleiß verursacht hast.

9.9 Die Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren bei Bauwerken oder Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind (Baustoff), nach den gesetzlichen Vorschriften, im Übrigen ein Jahr ab Lieferung bzw. ab Abnahme.

10. Haftung

10.1 HashtagLove haftet stets unbeschränkt in voller Höhe für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit) sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Davon umfasst ist auch eine unbeschränkte Haftung für arglistig verschwiegene Mängel oder das Fehlen einer Beschaffenheit, für die HashtagLove eine Garantie übernommen hat.

10.2 In allen anderen Fällen der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von HashtagLove stets begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Influencer regelmäßig vertrauen darf. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

10.3 Ist HashtagLove aufgrund einer gesonderten Vereinbarung verpflichtet, dem Influencer eine Vertragsstrafe oder einen vergleichbaren pauschalierten Schadensersatz zu zahlen, so werden diese Zahlungsverpflichtungen auf einen etwaigen Schadensersatz angerechnet.

11. Vertrags­sprache und Salvatorische Klausel

11.1 Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Vertragsdokumenten (z. B. Bewerbung, Bestätigung) oder sonstigem Schriftverkehr ist stets die deutsche Sprachfassung maßgeblich.

11.2 Sollte eine Bestimmung des geschlossenen Vertrages oder dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, eine rechtlich wirksame Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Klausel möglichst nahe kommt.

12. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

12.1 Der zwischen HashtagLove und dem Influencer geschlossene Vertrag sowie die unter ihm getroffenen Vereinbarungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG – Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von MSM.digital Communications GmbH in Hamburg.

© MSM.digital Communications GmbH, Hamburger Str. 11, 22083 Hamburg, Registergericht Hamburg HRB 149610